Wohneigentum im Alter verkaufen, vererben oder vermieten. Grundsätzlich schon ein schwieriges Thema, noch diffiziler, wenn das nötige Kapital für die Unterhaltung des Wohneigentums u/o die Kosten des Altersheims nicht gedeckt werden können.
Um finanziell abgesichert zu sein, können Wohneigentümer*innen ihren Besitz im Voraus ihren Nachkommen überschreiben, aber weiterhin in Ihrer Wohnung oder ihrem Haus bleiben. Möglich machen das Nutzniessung und Wohnrecht. Ein grosser Vorteil für beide Seiten - die ältere Generation kann länger in ihrem Wohneigentum bleiben und die jüngere Generation kann die Liegenschaft behalten. Ein weiterer Vorteil kann in der Steuerlast erarbeitet werden.
"Dass das Team der ALUAG uns den Weg erklärte und aufzeigte, dass wir das Wohnhaus unserer Eltern nicht verkaufen müssen, finden wir grossartig und haben wir so nicht erwartet. Schön hat es dafür mit der Empfehlung für einen anderen Hausverkauf geklappt."
Mit der Nutzniessung haben Eltern mehr Rechte als mit dem Wohnrecht. Jedoch auch Pflichten. Welche Variante sinnvoller ist, hängt davon ab, wie sie das Haus oder die Wohnung nach der Eigentumsübertragung nutzen möchten. Oft ist die Nutzniessung sinnvoller, da die Eltern das Haus oder die Wohnung vermieten können um so zum Beispiel ihre Wohnkosten im Alter zu bezahlen.
Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Kommen für Sie Nutzniessung und Wohnrecht nicht in Frage und Sie möchten für Ihr Eigenheim diskret und professionell einen neuen Eigentümer finden? Oder sind Sie noch unschlüssig und möchten ein gutes Gespräch mit einem erfahrenen Berater oder einer erfahrenen Beraterin?
Kontaktieren Sie uns für das Gespräch rund um Ihre "Auslegeordnung" oder für eine kostenlose und professionelle Einwertung Ihrer Liegenschaft.